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Obermaubach

Geländeart Hanggelände
Höhendifferenz 0 m
Windrichtung NNW
Flugbetrieb 01.04. - 30.09. eines jeden Jahres
Eignung Gleitsegel 1- und 2-sitzig, Hängegleiter 1-sitzig
Mindestanforderungen B - Schein (A - Schein nur für Mitglieder gültig), Hangstartberechtigung
Startplatz N 50°42'50.50"      E 6°27'03.99"      Höhe NN 0 m
Landeplatz N 50°42'56.32"      E 6°26'51.83"      Höhe NN 0 m
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Gemeinde 52368 Obermaubach
Ansprechpartner Geländewart Obermaubach
Besonderheiten Dokumentierte Einweisung erforderlich, Eintragung in Anwesenheitsliste, Flugordnung und Fluggebietskarte beachten, Keine Flüge in den Dämmerungszeiten (mind. 1 Std. vor Sonnenuntergang)

 

Zur Einweisung in das Fluggebiet Obermaubach vereinbart bitte einen Termin mit unserem ansässigen Geländewart.

Nach über zwei Jahren des Zulassungsverfahrens mit Anhörungsterminen, Stellungnahmen und Schriftsätzen konnte das Fluggebiet Obermaubach zugelassen werden. Aufgrund der Lage in einem FFH-Gebiet wurde seitens der Naturschutzbehörden ein umfangreiches Gutachten gefordert. Nach langem Ringen konnte die Starterlaubnis - wenn auch mit vielen Auflagen - erteilt werden.

 

Startplatzpanorama
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Landaplatzpanorama
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